Rechtsprechung
   ArbG Zwickau, 09.07.2003 - 4 Ca 3992/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33186
ArbG Zwickau, 09.07.2003 - 4 Ca 3992/02 (https://dejure.org/2003,33186)
ArbG Zwickau, Entscheidung vom 09.07.2003 - 4 Ca 3992/02 (https://dejure.org/2003,33186)
ArbG Zwickau, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 4 Ca 3992/02 (https://dejure.org/2003,33186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,33186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 9 Sa 660/04

    Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu unbefristeter Weiterbeschäftigung - keine

    Durch Urteil vom 26. August 2003 - 4 Ca 3992/02 - stellte das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch das Schreiben des beklagten Landes vom 29.10.2002 nicht beendet worden ist, und verurteilte das beklagte Land, den Kläger zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages der Parteien als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

    Im Laufe des beim Arbeitsgericht Halle unter dem Aktenzeichen - 4 Ca 3992/02 - geführten Verfahrens reichte das beklagte Land am 2. Mai 2003 ein Schreiben des Amtsarztes vom 30.04.2003 zur Akte (= Bl. 69 d. vorliegenden A.).

    Er hat vorgetragen, bereits in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 26.08.2003 - 4 Ca 3992/02 - habe das Arbeitsgericht Halle festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht nach § 59 Abs. 1 BAT-O beendet worden sei, weil ihm weder ein Bescheid über eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit zugegangen noch ein Gutachten eines Amtsarztes bekannt gegeben worden sei, mit dem eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt worden sei.

    Das Arbeitsgericht habe das Ergebnis des Vorprozesses - 4 Ca 3992/02 - und des späteren Berufungsverfahrens - 8 Sa 653/03 - nicht beachtet.

    Entgegen der Auffassung des Klägers sei in den vorausgegangenen Verfahren - 4 Ca 3992/02 - und - 8 Sa 653/03 - keine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung zu den Voraussetzungen der beim Kläger vorliegenden Minderung der Erwerbsfähigkeit erfolgt.

    Das amtsärztliche Gutachten vom 30.04.2003 sei dem Kläger im Verfahren - 4 Ca 3992/02 - vor dem Arbeitsgericht Halle mit Schriftsatz vom 05.05.2003 ordnungsgemäß bekannt gegeben worden.

    Über den Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Halle - 4 Ca 3992/02 - und des Berufungsverfahrens hinaus entfaltet das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2004 gemäß § 322 Abs. 1 ZPO keine Rechtskraftwirkung.

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers zu dem beklagten Land hat nicht aufgrund der Bekanntgabe des Schreibens des bei der Stadt H im Fachbereich Gesundheit/Veterinärwesen tätigen Amtsarztes vom 30.04.2003, welches dem Kläger durch das beklagte Land während des beim Arbeitsgericht Halle geführten Verfahrens - 4 Ca 3992/02 - im Mai 2003 über seine Prozessbevollmächtigten übermittelt wurde, mit Ablauf des 31. Mai 2003 geendet.

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 9. Juli 2003 - 4 Ca 3992/02 - aufgehoben und das Verfahren an das Arbeitsgericht Zwickau zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht